Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB gelten für Einzelaufträge über unsere Notdienst- und Handwerksleistungen – Schlüsseldienst, Elektronotdienst, Klempner-Notdienst und Rohrreinigung – sowie für den Montage- und Instandhaltungsservice. Für das Service-Abonnement „IHS Schutzbrief" gelten gesonderte AGB, die dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Für den Hausmeister- und Objektbetreuungsservice gelten individuelle Vereinbarungen.
Stand: 07/2026
§ 1 Geltungsbereich; Vertragspartner; Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für Einzelaufträge über Notdienst- und Handwerksleistungen (§ 2) zwischen der Pezer Bau GmbH, Lanter 6, 46569 Hünxe (Geschäftsführer: Stjepan Kopcic; Amtsgericht Essen, HRB 25523; USt-IdNr. DE295350266; zuständige Handwerkskammer: Handwerkskammer Düsseldorf), handelnd unter der geschäftlichen Bezeichnung „IHS Instandhaltungsservice" über ihren Standort Kreuzeskirchstr. 21, 45127 Essen (nachfolgend „IHS"), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde").
(2) Diese AGB gelten nicht für das Service-Abonnement „IHS Schutzbrief", für das gesonderte AGB gelten, und nicht für den Hausmeister- und Objektbetreuungsservice, der auf Grundlage individueller Vereinbarungen erbracht wird.
(3) Kunde kann sowohl ein Verbraucher (§ 13 BGB) als auch ein Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit einzelne Regelungen dieser AGB nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, IHS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(5) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
(6) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsgegenstand; Einsatzgebiet; Leistungsgrenzen
(1) IHS erbringt auf Einzelbeauftragung folgende Notdienst- und Handwerksleistungen (jeweils Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB, soweit die Leistung auf einen bestimmten Erfolg gerichtet ist):
- Schlüsseldienst – fachgerechte, möglichst zerstörungsfreie Öffnung von Wohnungs- und Haustüren bei Aussperrung sowie – nach vorheriger telefonischer Absprache – von Fahrzeugen, Tresoren und Safes, Zimmertüren und Möbeln, Garagentoren, Briefkästen, Keller- und Schuppentüren, Vorhängeschlössern, Fahrrad- und Motorradschlössern sowie Fenstern und Balkontüren, jeweils einschließlich eines etwaigen Zylinder- oder Schlossaustauschs. Nicht umfasst sind: Einsätze bei Vorliegen von Einbruchsspuren oder an gewaltsam aufgebrochenen Objekten (hier ist vorrangig die Polizei einzuschalten; eine anschließende Beauftragung von IHS bleibt möglich) sowie Öffnungen ohne Nachweis der Berechtigung nach § 9 Abs. 3.
- Elektronotdienst – Störungsbeseitigung an der elektrischen Anlage des Objekts ab Sicherungskasten (Zähler-/Verteilerschrank) nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den einschlägigen VDE-Bestimmungen. Nicht umfasst sind: Arbeiten vor dem Sicherungskasten, am Hausanschluss oder am Zähler (Zuständigkeit des Netzbetreibers) sowie Schäden durch Brand, Blitzschlag oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse.
- Klempner-Notdienst (Sanitär) – Soforthilfe bei akuten Sanitär- und Wassernotfällen, z. B. Rohrbruch oder unkontrolliertem Wasseraustritt, einschließlich Notabdichtung bzw. provisorischer Instandsetzung. Nicht umfasst sind: Schäden, die durch Dritte verursacht wurden (Drittverschulden), z. B. angebohrte Leitungen oder von Dritten verursachte Feuchtigkeitsschäden.
- Rohrreinigung – Beseitigung von Abflussverstopfungen innerhalb der Wohnung bzw. Einheit (insbesondere Küche, WC). Der in § 5 genannte Festpreis gilt für die Standardverstopfung. Stellt sich vor Ort heraus, dass ein über die Standardverstopfung hinausgehender Aufwand erforderlich ist (z. B. Verstopfung der Grund-, Sammel- oder Hauptleitung, Einsatz einer Kamera), informiert IHS den Kunden hierüber vor Fortsetzung der Arbeiten; die weitergehenden Arbeiten werden nur mit Zustimmung des Kunden nach § 3 Abs. 3 ausgeführt.
- Montage- und Instandhaltungsservice – Montage von Möbeln und Einrichtungsgegenständen, Kleinreparaturen, Ausbesserungs- und Malerarbeiten sowie Unterstützung bei Wohnungsübergaben und Umzügen. Der konkrete Leistungsumfang wird vor Vertragsschluss zwischen den Parteien festgelegt; die Preisbildung erfolgt abweichend von § 5 Abs. 1 nach § 5 Abs. 5.
(2) Einsatzgebiet: Die in dieser AGB genannten Festpreise gelten für Einsätze im Umkreis von 50 km um den Standort von IHS (Kreuzeskirchstr. 21, 45127 Essen). Für Einsätze außerhalb dieses Gebiets erstellt IHS ein gesondertes Angebot.
(3) Umfang der Notfallmaßnahme: Bei Notfalleinsätzen (Absatz 1 Nr. 2 und 3) ist die Leistung auf die Abwehr der Gefahr bzw. die Wiederherstellung der Grundfunktion gerichtet (Notmaßnahme, ggf. Provisorium). Weitergehende Instandsetzungs-, Folge- oder Verschönerungsarbeiten sind nicht Gegenstand des jeweiligen Einzelauftrags und können gesondert beauftragt werden.
(4) Nachunternehmer: IHS ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Nachunternehmer als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
§ 3 Vertragsschluss; Auftragsablauf; Festpreis vor Arbeitsbeginn
(1) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde – telefonisch, online oder persönlich – einen Einsatz beauftragt und IHS diesen annimmt, spätestens durch Entsendung eines Monteurs zum genannten Objekt.
(2) Vor Beginn der Arbeiten legt der Monteur dem Kunden ein Formular mit dem nach § 5 zu erwartenden Festpreis zur Unterschrift vor. Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Vertrag im Fernabsatz (z. B. telefonisch) oder außerhalb von Geschäftsräumen von IHS (insbesondere in der Wohnung des Kunden) geschlossen, enthält dieses Formular zugleich die Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular sowie – sofern der Kunde einen sofortigen Beginn der Arbeiten wünscht – das ausdrückliche Verlangen des Kunden hierzu nach § 4 Abs. 2.
(3) Stellt sich während des Einsatzes heraus, dass der tatsächliche Aufwand den nach Absatz 2 mitgeteilten Festpreis übersteigt (z. B. nach § 2 Abs. 1 oder wegen zusätzlicher Folgestunden nach § 5 Abs. 3), informiert IHS den Kunden hierüber, bevor die weitergehenden Arbeiten ausgeführt werden. Der Kunde entscheidet, ob die Arbeiten zu den geänderten Konditionen fortgesetzt werden.
§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag im Fernabsatz (z. B. telefonisch, online) oder außerhalb von Geschäftsräumen von IHS geschlossen, steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten – insbesondere Beginn und Ausübung des Widerrufsrechts sowie die Widerrufsfolgen – ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular, die dem Verbraucher spätestens vor Arbeitsbeginn (§ 3 Abs. 2) zur Verfügung gestellt wird.
(2) Vorzeitiger Beginn der Leistung während der Widerrufsfrist: Verlangt der Verbraucher ausdrücklich – in der Regel durch Unterschrift auf dem Formular nach § 3 Abs. 2 –, dass IHS bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, gilt: Widerruft der Verbraucher den Vertrag anschließend, schuldet er IHS für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen Wertersatz nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn IHS die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und zugleich seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch IHS verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Dies ist bei Notdiensteinsätzen, die üblicherweise noch am Tag der Beauftragung vollständig abgeschlossen werden, der Regelfall. Bei terminierten Aufträgen wie dem Montage- und Instandhaltungsservice, deren Ausführung planmäßig erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erfolgt, stellt sich diese Frage in der Regel nicht: Der Verbraucher kann in diesem Fall innerhalb der Frist folgenlos widerrufen, ohne Wertersatz zu schulden. Nur wenn der Verbraucher ausdrücklich einen früheren Ausführungstermin innerhalb der Widerrufsfrist wünscht, gelten die vorstehenden Sätze dieses Absatzes entsprechend.
§ 5 Preise
(1) Für die in § 2 Abs. 1 Nr. 3 und 4 genannten Leistungen gelten innerhalb des Einsatzgebiets (§ 2 Abs. 2) die folgenden Festpreise, jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. „Werktags" bezeichnet Montag bis Freitag 08:00–18:00 Uhr; außerhalb dieser Zeit sowie ganztägig an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen gilt der Preis „Nacht/Sa/So/Feiertag":
Alle Preise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer
| Leistung | Werktag 08–18 Uhr | Nacht/Sa/So/Feiertag | Anfahrt |
| Klempner-Notdienst (Anfahrt + 1. Std.) | 129,00 € | 179,00 € | inkl.* |
| Rohrreinigung (Standardverstopfung) | 119,00 € | 169,00 € | inkl.* |
* Anfahrt innerhalb des Einsatzgebiets nach § 2 Abs. 2 (50-km-Umkreis um unseren Standort in Essen) ist im Preis enthalten. Für Einsätze außerhalb dieses Gebiets gilt § 2 Abs. 2 Satz 2.
(1a) Für den Schlüsseldienst (§ 2 Abs. 1 Nr. 1) und den Elektronotdienst (§ 2 Abs. 1 Nr. 2) gilt abweichend von Absatz 1: Die Anfahrt innerhalb des Einsatzgebiets (§ 2 Abs. 2) kostet pauschal 29,00 € inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Rahmen dieser Anfahrt verschafft sich der Monteur vor Ort einen Überblick über die erforderlichen Arbeiten und unterbreitet dem Kunden hierfür ein Festpreisangebot nach § 3 Abs. 2. Ist der Kunde mit diesem Angebot nicht einverstanden, schuldet er IHS lediglich die Anfahrtspauschale von 29,00 €.
(2) Im Preis nach Absatz 1 enthalten sind die Anfahrt innerhalb des Einsatzgebiets, die fachliche Beratung vor Ort sowie die Arbeitsleistung der 1. Stunde.
(3) Für die in Absatz 1 genannten Leistungen werden zusätzlich berechnet: Folgestunden über die im jeweiligen Festpreis enthaltene Zeit hinaus, abgerechnet im Stundentakt zu 89,00 EUR/Std. werktags bzw. 119,00 EUR/Std. nachts, an Sonn- und Feiertagen; sowie sonstige Spezialmaterialien und Ersatzteile nach Aufwand. Der jeweilige Betrag wird dem Kunden vor Ausführung mitgeteilt, soweit dies nach den Umständen möglich ist. Für die in Absatz 1a genannten Leistungen ist ein etwaiger Zylindertausch (nur falls erforderlich), dessen Material nach Aufwand ab 29,00 EUR je nach erforderlicher Sicherheitsklasse berechnet wird, im Festpreisangebot nach Absatz 1a enthalten.
(4) Alle Preise nach dieser AGB sind fester Bestandteil dieser AGB. Für bereits beauftragte Einsätze gilt stets der bei Auftragserteilung (§ 3 Abs. 1) mitgeteilte bzw. auf dem Formular nach § 3 Abs. 2 vereinbarte Preis. Für die Zukunft kann IHS die in dieser AGB genannten Preise ändern; maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der jeweiligen Auftragserteilung gültige, auf dieser Seite veröffentlichte Fassung dieser AGB.
(5) Für den Montage- und Instandhaltungsservice (§ 2 Abs. 1 Nr. 5) gelten die Absätze 1 bis 3 nicht. Da der erforderliche Aufwand von der jeweiligen Aufgabe abhängt und sich nicht sinnvoll in eine einheitliche Preisliste fassen lässt, erstellt IHS auf Grundlage der Angaben bzw. Fotos des Kunden oder nach einer Besichtigung vor Ort ein Angebot mit Festpreis inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde dieses Angebot annimmt (§ 3 Abs. 1). Der so vereinbarte Festpreis gilt als Preis im Sinne des Absatzes 4 entsprechend; stellt sich während der Ausführung heraus, dass der tatsächliche Aufwand den vereinbarten Festpreis übersteigt, gilt § 3 Abs. 3 entsprechend.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Der Preis nach § 5 ist unmittelbar nach Abschluss des jeweiligen Einsatzes vor Ort fällig und wird gegen Übergabe einer Rechnung bzw. Quittung nach Wahl des Kunden bar, per EC-Karte (Girocard), per Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder per Sofortüberweisung beglichen.
(2) Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), kann abweichend von Absatz 1 Zahlung auf Rechnung vereinbart werden, wenn dies vor Beauftragung des jeweiligen Einsatzes zwischen IHS und dem Kunden ausdrücklich in Textform vereinbart wurde (z. B. im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung oder Rahmenvereinbarung, etwa mit Hausverwaltungen). Ohne eine solche vorherige Vereinbarung gilt auch für Unternehmer Absatz 1. Eine auf Rechnung gestellte Forderung ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Gerät der Kunde mit einer Zahlung nach Absatz 2 in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 7 Gewährleistung; Mängelrechte
(1) Für Mängel der Werkleistung gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften der §§ 633 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, zwei Jahre ab Abnahme bzw. Fertigstellung der jeweiligen Leistung.
(2) Notmaßnahmen im Rahmen eines Notfalleinsatzes (§ 2 Abs. 3) sind als vorläufige Maßnahmen zu verstehen und stellen keine abschließende Mängelbeseitigung dar; ein hierauf gerichteter weitergehender Auftrag kann gesondert erteilt werden.
§ 8 Haftung
(1) IHS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von IHS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von IHS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie aus der Übernahme einer Garantie.
(2) Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet IHS der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von IHS für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von IHS.
(5) Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Angaben bei Beauftragung: Der Kunde hat bei der Beauftragung wahrheitsgemäße und möglichst vollständige Angaben zu Art, Ort und Umfang des Anliegens zu machen und für Rückfragen erreichbar zu sein.
(2) Zugang: Der Kunde hat dem Monteur den Zugang zum Objekt und zu den betroffenen Anlagenteilen zu ermöglichen.
(3) Legitimation bei Öffnungen: Bei Türöffnungen und sonstigen Öffnungen im Rahmen des Schlüsseldienstes (§ 2 Abs. 1 Nr. 1) hat der Kunde bzw. die anfordernde Person ihre Identität und ihre Berechtigung am jeweiligen Objekt in geeigneter Weise nachzuweisen – bei Türen z. B. durch Personalausweis, Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder Bestätigung des Vermieters, bei Fahrzeugen durch Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder vergleichbaren Nachweis, bei Tresoren, Safes und Möbeln durch Eigentums- oder Besitznachweis. Kann die Berechtigung nicht nachgewiesen werden, ist IHS berechtigt, die Öffnung zu verweigern und ggf. die Polizei hinzuzuziehen.
(4) Schadensminderung: Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren geeignete Sofortmaßnahmen zur Schadensminderung zu treffen (z. B. Schließen des Haupt-Absperrhahns bei Wasseraustritt, Abschalten der betroffenen Sicherung).
§ 10 Datenschutz
IHS verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Begründung und Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), insbesondere zur Einsatzdisposition und Abrechnung. Einzelheiten – auch zu den Rechten der betroffenen Personen – ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Verbraucherstreitbeilegung: IHS ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
(2) Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Verbraucher, bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
(3) Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem Vertrag nach dieser AGB der Sitz der Pezer Bau GmbH in Hünxe.
(4) Aufrechnung; Zurückbehaltung: Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(5) Unwirksame Bestimmungen: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags und der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
Die Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular für Verträge nach dieser AGB finden Sie unter Widerrufsbelehrung.